Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV"
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 27.07.2023 seinen Beschluss Nr. 22/21 vom 25.03.2021 zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV" durch Einbeziehung weiterer Flächen in den Geltungsbereich geändert, ferner die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf in einem 4. Änderungsverfahren beschlossen. Beide Bauleitplanverfahren werden im vollständigen zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt.
Der insgesamt rd. 7,15 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet in der Gemarkung Hartmannsdorf die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 696/3, 710/2 und 711/2 vollständig sowie mit den Fl.-Nr. 682/2, 687/2, 682/173 teilweise. Planungsziele sind die Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets und eine zusätzliche Straßenverbindung zur Leipziger Straße (K 8252). Die dafür im Rahmen der 4. FNP-Änderung erforderliche zusätzliche Gewerbeflächendarstellung ist rd. 3,64 ha groß.
Beide westlich des vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiets Burgstädter Straße (BA I – BA IV) gelegenen räumlichen Geltungsbereiche sind im beigefügten verkleinerten Lageplan dargestellt und können im Originalmaßstab M 1 : 4.000 in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Bauverwaltung (Zi.6), Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.
eingesehen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Hartmannsdorf, den 12.09.2023
Weinert
Bürgermeister
Anlage: Lageplan
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 27.07.2023 seinen Beschluss Nr. 22/21 vom 25.03.2021 zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV" durch Einbeziehung weiterer Flächen in den Geltungsbereich geändert, ferner die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf in einem 4. Änderungsverfahren beschlossen. Beide Bauleitplanverfahren werden im vollständigen zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt.
Der insgesamt rd. 7,15 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet in der Gemarkung Hartmannsdorf die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 696/3, 710/2 und 711/2 vollständig sowie mit den Fl.-Nr. 682/2, 687/2, 682/173 teilweise. Planungsziele sind die Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets und eine zusätzliche Straßenverbindung zur Leipziger Straße (K 8252). Die dafür im Rahmen der 4. FNP-Änderung erforderliche zusätzliche Gewerbeflächendarstellung ist rd. 3,64 ha groß.
Beide westlich des vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiets Burgstädter Straße (BA I – BA IV) gelegenen räumlichen Geltungsbereiche sind im beigefügten verkleinerten Lageplan dargestellt und können im Originalmaßstab M 1 : 4.000 in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Bauverwaltung (Zi.6), Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.
eingesehen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Hartmannsdorf, den 12.09.2023
Weinert
Bürgermeister
Anlage: Lageplan
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf
„Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Planungsziel ist die Darstellung rd. 3,64 ha zusätzlicher gewerblicher Bauflächen westlich und nördlich der Mühlauer Straße bis an die Gemarkungsgrenze Hartmannsdorf zur Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets Burgstädter Straße (BA I – BA IV) mit derzeit zusammen rd. 70 ha gewerblichen Bauflächen. Planberührt sind die Flurstücke der Gemarkung Hartmannsdorf mit den Fl.-Nrn. 696/3, 710/2 und 711/2.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung werden die Vorentwurfsplanunterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000, Begründung und Umweltbericht mit Stand 07/2023 in der Zeit vom
Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-hartmannsdorf.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hartmannsdorf, den 11.09.2023
Weinert
Bürgermeister
Anlage: Auszug aus der Planzeichnung
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf
„Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Planungsziel ist die Darstellung rd. 3,64 ha zusätzlicher gewerblicher Bauflächen westlich und nördlich der Mühlauer Straße bis an die Gemarkungsgrenze Hartmannsdorf zur Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets Burgstädter Straße (BA I – BA IV) mit derzeit zusammen rd. 70 ha gewerblichen Bauflächen. Planberührt sind die Flurstücke der Gemarkung Hartmannsdorf mit den Fl.-Nrn. 696/3, 710/2 und 711/2.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung werden die Vorentwurfsplanunterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000, Begründung und Umweltbericht mit Stand 07/2023 in der Zeit vom
02.10.2023 bis 02.11.2023
ebenso auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Sie liegen gemäß Aufstellungsbeschluss auch in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Bauverwaltung (Zi.6), Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-hartmannsdorf.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hartmannsdorf, den 11.09.2023
Weinert
Bürgermeister
Anlage: Auszug aus der Planzeichnung
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ Hartmannsdorf nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ Hartmannsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Aufstellungsbeschluss mit Beschluss Nr. 34/23 zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ in Hartmannsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) gefasst. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 (BauGB). Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (BauGB), von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 (BauGB), dem Umweltbericht nach § 2a (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (BauGB), welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 (BauGB) abgesehen.
In Hartmannsdorf soll auf dem Flurstück 609/1 und auf einem Teil des Flurstücks 642/3, zwischen Carl-Kirchhof-Straße und Turnstraße eine Wohnbebauung mit 5-9 Mehrfamilienhäusern entstehen.
Der ca. 1,13 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 609/1 und einen Teil des Flurstücks 642/3. Die Flurstücke gehören der Gemarkung Hartmannsdorf an.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich
frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und kann sich zur Planung äußern.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung liegen
in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Bauverwaltung (Zi.6), Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
Gleichzeitig kann es auf der Homepage der Gemeinde Hartmannsdorf unter https://www.gemeinde-hartmannsdorf.de eingesehen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Hartmannsdorf, den 11.09.2023
Weiner
Bürgermeister
Anlage: Lageplan
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ Hartmannsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Aufstellungsbeschluss mit Beschluss Nr. 34/23 zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ in Hartmannsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) gefasst. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 (BauGB). Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (BauGB), von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 (BauGB), dem Umweltbericht nach § 2a (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (BauGB), welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 (BauGB) abgesehen.
In Hartmannsdorf soll auf dem Flurstück 609/1 und auf einem Teil des Flurstücks 642/3, zwischen Carl-Kirchhof-Straße und Turnstraße eine Wohnbebauung mit 5-9 Mehrfamilienhäusern entstehen.
Der ca. 1,13 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 609/1 und einen Teil des Flurstücks 642/3. Die Flurstücke gehören der Gemarkung Hartmannsdorf an.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich
frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und kann sich zur Planung äußern.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung liegen
vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023
in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Bauverwaltung (Zi.6), Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Gleichzeitig kann es auf der Homepage der Gemeinde Hartmannsdorf unter https://www.gemeinde-hartmannsdorf.de eingesehen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Hartmannsdorf, den 11.09.2023
Weiner
Bürgermeister
Anlage: Lageplan
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung i.V.m. §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ Hartmannsdorf
In Hartmannsdorf soll auf dem Flurstück 609/1 und auf einem Teil des Flurstücks 642/3, zwischen Carl-Kirchhof-Straße und Turnstraße eine Wohnbebauung mit 5-9 Mehrfamilienhäusern entstehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ in Hartmannsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) gefasst. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 (BauGB). Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (BauGB), von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 (BauGB), dem Umweltbericht nach § 2a (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (BauGB), welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 (BauGB) abgesehen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Hartmannsdorf mit direktem Anschluss an den Gartenweg, die Carl-Kirchhof-Straße und die Turnstraße. In fußläufiger Umgebung befinden sich unter Anderem Grundschule, Discounter, Lebensmittelhändler, Gastronomie, Gesundheitseinrichtungen, Optiker, Bibliothek, Bank, Friseursalon, Spielplatz, Freibad, Ladestation und Bushaltestelle. Nördlich, östlich und südlich des Gebietes befinden sich Mehrfamilienhäuser. Im Westen schließt der Carl Kirchhof Teich mit einer umrandenden Gehölzfläche an.
Derzeit wird die zum großen Teil versiegelte Fläche und die darauf befindlichen Gebäude des ehemaligen Schleifmaschinenwerks überwiegend als Lagerstätte der Gemeinde Hartmannsdorf genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist fast der gesamte Geltungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der östliche Bereich, auf dem sich der Gartenweg befindet, ist als Straßenverkehrsfläche dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 609/1 und einen Teil des Flurstücks 642/3. Die Flurstücke gehören der Gemarkung Hartmannsdorf an. Der ca. 1,13 ha umfassende Geltungsbereich soll über den bestehenden Gartenweg und die nördlich anschließende Carl-Kirchhof-Straße erschlossen werden. Lediglich das Flurstück 609/1 soll über die Turnstraße erschlossen werden.
Die geplante Bebauung ist aufgrund der innerstädtischen Lage und der von drei Seiten vorhandenen Bebauungen städtebaulich bevorzugt zu entwickeln. Durch die bereits vorhandenen Verkehrserschließungen ist die verkehrstechnische Lage des Gebietes als angemessen zu beurteilen. Es soll ein attraktives Wohngebiet mit mehrgeschossigem Wohnungsbau entstehen in dem Grünbestände gesichert und in den Plan mit eingebunden werden sollen.
Die Entwurfsvariante sieht Grundstücke mit unterschiedlichen Größen vor. Die Erschließung der nördlichen Grundstücke des Flurstücks 642/3 erfolgt über die Carl-Kirchhof-Straße. Die Erschließung der südlichen Grundstücke erfolgt ausgehend vom Gartenweg im Osten des Gebietes über eine neu anzulegende Planstraße in Richtung Westen mit einem Wendehammer als Abschluss und straßenbegleitenden Grünstreifen. Das Flurstück 609/1 wird über die Turnstraße erschlossen und fügt sich in die bestehende Bebauungsstruktur der Turnstraße ein. Der Charakter der Grünfläche im westlichen Teil des Flurstückes 642/3 bleibt gewahrt indem die bestehenden Gehölze erhalten bleiben und die Grünfläche neugestaltet wird.
Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ Hartmannsdorf
In Hartmannsdorf soll auf dem Flurstück 609/1 und auf einem Teil des Flurstücks 642/3, zwischen Carl-Kirchhof-Straße und Turnstraße eine Wohnbebauung mit 5-9 Mehrfamilienhäusern entstehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ in Hartmannsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) gefasst. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 (BauGB). Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (BauGB), von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 (BauGB), dem Umweltbericht nach § 2a (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (BauGB), welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 (BauGB) abgesehen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Hartmannsdorf mit direktem Anschluss an den Gartenweg, die Carl-Kirchhof-Straße und die Turnstraße. In fußläufiger Umgebung befinden sich unter Anderem Grundschule, Discounter, Lebensmittelhändler, Gastronomie, Gesundheitseinrichtungen, Optiker, Bibliothek, Bank, Friseursalon, Spielplatz, Freibad, Ladestation und Bushaltestelle. Nördlich, östlich und südlich des Gebietes befinden sich Mehrfamilienhäuser. Im Westen schließt der Carl Kirchhof Teich mit einer umrandenden Gehölzfläche an.
Derzeit wird die zum großen Teil versiegelte Fläche und die darauf befindlichen Gebäude des ehemaligen Schleifmaschinenwerks überwiegend als Lagerstätte der Gemeinde Hartmannsdorf genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist fast der gesamte Geltungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der östliche Bereich, auf dem sich der Gartenweg befindet, ist als Straßenverkehrsfläche dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 609/1 und einen Teil des Flurstücks 642/3. Die Flurstücke gehören der Gemarkung Hartmannsdorf an. Der ca. 1,13 ha umfassende Geltungsbereich soll über den bestehenden Gartenweg und die nördlich anschließende Carl-Kirchhof-Straße erschlossen werden. Lediglich das Flurstück 609/1 soll über die Turnstraße erschlossen werden.
Die geplante Bebauung ist aufgrund der innerstädtischen Lage und der von drei Seiten vorhandenen Bebauungen städtebaulich bevorzugt zu entwickeln. Durch die bereits vorhandenen Verkehrserschließungen ist die verkehrstechnische Lage des Gebietes als angemessen zu beurteilen. Es soll ein attraktives Wohngebiet mit mehrgeschossigem Wohnungsbau entstehen in dem Grünbestände gesichert und in den Plan mit eingebunden werden sollen.
Die Entwurfsvariante sieht Grundstücke mit unterschiedlichen Größen vor. Die Erschließung der nördlichen Grundstücke des Flurstücks 642/3 erfolgt über die Carl-Kirchhof-Straße. Die Erschließung der südlichen Grundstücke erfolgt ausgehend vom Gartenweg im Osten des Gebietes über eine neu anzulegende Planstraße in Richtung Westen mit einem Wendehammer als Abschluss und straßenbegleitenden Grünstreifen. Das Flurstück 609/1 wird über die Turnstraße erschlossen und fügt sich in die bestehende Bebauungsstruktur der Turnstraße ein. Der Charakter der Grünfläche im westlichen Teil des Flurstückes 642/3 bleibt gewahrt indem die bestehenden Gehölze erhalten bleiben und die Grünfläche neugestaltet wird.