Gemeinde Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf
Telefon: (03722) 4023-0
Fax: (03722) 92333
 

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gut Elzing - Limbacher Straße“ Gemeinde Hartmannsdorf

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 28.08.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung Juli 2025, „Gut Elzing – Limbacher Straße“, Gemarkung Hartmannsdorf, Flurstücke Nr. 537/2 und 537/6 (Teilfläche) (siehe Lageplan) und der Entwurf der Begründung mit den Anlagen 1 bis 5 einschließlich Umweltbericht mit den Anlagen 1 bis 4 sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden im Zeitraum

                                      vom 22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025

zusätzlich auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Außerdem liegen die genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage zu folgenden Zeiten

Montag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag                   09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag               09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag                      09:00 Uhr – 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der

Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf

abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hartmannsdorf deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 S. 1 BauGB).

 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
  • Umweltbericht als Teil II der Begründung vom Juli 2025
    Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Vermeidungs-, Minderungs¬ und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt
  • Grünordnungsplan als Anlage 1 der Begründung vom Juli 2025
    Bestandserfassung und Bewertung von Natur und Landschaft, Konfliktanalyse, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Minderungs¬ und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom August 2020
    in Bezug auf das Vorkommen von streng und besonders geschützten Tierarten
    Ermittlung und Abschätzung des Vorkommens von streng geschützten Arten (Vögel (Brutvögel, gebäudebewohnende Vögel, Ratvögel), Reptilien, insbesondere Zaun­eidechsen, Amphibien, Fledermäuse) und artenschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens hinsichtlich des Eintretens von Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG, Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder Ersatz
  • Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 2. Mai 2018
    Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, zum Arten- und Biotopschutz sowie zum Monitoring
 
Auswirkungen auf Boden und Wasser
  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens
  • Entwässerungskonzept (zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser) als Anlage 4 der Begründung vom Juli 2025
  • Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 8. September 2022 – SG Abfall und Bodenschutz
    Hinweis auf sehr hohe Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet,
    Hinweis auf Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle zum Ausgleich der Flächenversiegelungen
 
Auswirkungen auf Luft und Klima
  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas

Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung
  • Grünordnungsplan als Anlage 1 der Begründung vom Juli 2025
    Bestandserfassung und Bewertung von Natur und Landschaft (u. a. in Bezug auf das Landschaftsbild), Konfliktanalyse, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Minderungs¬ und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt
 
Auswirkungen auf den Menschen
  • Umweltbericht mit Bewertung der Belastungen für den Menschen, Ausführungen zur Erholungseignung der Flächen
  • Schalltechnische Untersuchung als Anlage 3 der Begründung vom Juli 2025
  • Stellungnahme Gerüche als Anlage 5 der Begründung vom Juli 2025
  • Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 2. Mai 2018
    Hinweise zum Schallimmissionsschutz
 
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der durch die Planung berührten Kultur- und Sachgüter
 
Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen und die Stellungnahmen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
 
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Hartmannsdorf, den 09.09.2025

Uwe Weinert
Bürgermeister                                                                 
 
 
 
 
 
 
 
 

Erarbeitung von Lärmaktionsplänen in Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 der Gemeinde Hartmannsdorf

Aufgrund der geringen Betroffenheit bei knapp 4500 Einwohnern und da auch von den Bürgern keine Hinweise, Anträge oder Betroffenheit geltend gemacht wurden, hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen vorerst den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu beschließen, was am 25.04.2024 geschehen ist. Beim Bau der A72 wurden bereits lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt (z. B. schallisolierende Fenster, Lärmwände etc).

Weitere Informationen erhalten Sie in angehängtem Dokument.