Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung
der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gut Elzing - Limbacher Straße“ Gemeinde Hartmannsdorf
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 28.08.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung Juli 2025, „Gut Elzing – Limbacher Straße“, Gemarkung Hartmannsdorf, Flurstücke Nr. 537/2 und 537/6 (Teilfläche) (siehe Lageplan) und der Entwurf der Begründung mit den Anlagen 1 bis 5 einschließlich Umweltbericht mit den Anlagen 1 bis 4 sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden im Zeitraum
vom 22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025
zusätzlich auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Außerdem liegen die genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf
abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hartmannsdorf deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 S. 1 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Auswirkungen auf Boden und Wasser
Auswirkungen auf Luft und Klima
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Auswirkungen auf den Menschen
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen und die Stellungnahmen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Hartmannsdorf, den 09.09.2025
Uwe Weinert
Bürgermeister
vom 22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025
zusätzlich auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Außerdem liegen die genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf
abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hartmannsdorf deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 S. 1 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
- Umweltbericht als Teil II der Begründung vom Juli 2025
Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Vermeidungs-, Minderungs¬ und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt - Grünordnungsplan als Anlage 1 der Begründung vom Juli 2025
Bestandserfassung und Bewertung von Natur und Landschaft, Konfliktanalyse, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Minderungs¬ und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom August 2020
in Bezug auf das Vorkommen von streng und besonders geschützten Tierarten
Ermittlung und Abschätzung des Vorkommens von streng geschützten Arten (Vögel (Brutvögel, gebäudebewohnende Vögel, Ratvögel), Reptilien, insbesondere Zauneidechsen, Amphibien, Fledermäuse) und artenschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens hinsichtlich des Eintretens von Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG, Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder Ersatz - Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 2. Mai 2018
Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, zum Arten- und Biotopschutz sowie zum Monitoring
Auswirkungen auf Boden und Wasser
- Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens
- Entwässerungskonzept (zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser) als Anlage 4 der Begründung vom Juli 2025
- Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 8. September 2022 – SG Abfall und Bodenschutz
Hinweis auf sehr hohe Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet,
Hinweis auf Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle zum Ausgleich der Flächenversiegelungen
Auswirkungen auf Luft und Klima
- Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung
- Grünordnungsplan als Anlage 1 der Begründung vom Juli 2025
Bestandserfassung und Bewertung von Natur und Landschaft (u. a. in Bezug auf das Landschaftsbild), Konfliktanalyse, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Minderungs¬ und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt
Auswirkungen auf den Menschen
- Umweltbericht mit Bewertung der Belastungen für den Menschen, Ausführungen zur Erholungseignung der Flächen
- Schalltechnische Untersuchung als Anlage 3 der Begründung vom Juli 2025
- Stellungnahme Gerüche als Anlage 5 der Begründung vom Juli 2025
- Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 2. Mai 2018
Hinweise zum Schallimmissionsschutz
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der durch die Planung berührten Kultur- und Sachgüter
Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen und die Stellungnahmen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Hartmannsdorf, den 09.09.2025
Uwe Weinert
Bürgermeister
Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht (pdf 5.3 MB)
Anlage 1 Grünordnungsplan (pdf 8.5 MB)
Anlage 2 Artenschutzfachbeitrag (pdf 9.4 MB)
Anlage 3_Schalltechnische Untersuchung (pdf 2.8 MB)
Anlage 4 Entwässerungskonzept (pdf 1 MB)
Anlage 5 Stellungnahme Gerüche (pdf 283.7 kB)
Anlage 1 zum Umweltbericht: Übersichtslageplan (pdf 415.5 kB)
Anlage 2 zum Umweltbericht: Sanierungsbereiche (pdf 2.3 MB)
Anlage 3 zum Umweltbericht: Ausgangszustand Biotoptypen (pdf 2.4 MB)
Anlage 4 zum Umweltbericht: Planzustand (pdf 2.1 MB)
Planzeichnung des Bebauungsplans (pdf 2 MB)
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich (pdf 365.2 kB)
Erarbeitung von Lärmaktionsplänen in Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 der Gemeinde Hartmannsdorf
Aufgrund der geringen Betroffenheit bei knapp 4500 Einwohnern und da auch von den Bürgern keine Hinweise, Anträge oder Betroffenheit geltend gemacht wurden, hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen vorerst den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu beschließen, was am 25.04.2024 geschehen ist. Beim Bau der A72 wurden bereits lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt (z. B. schallisolierende Fenster, Lärmwände etc).
Weitere Informationen erhalten Sie in angehängtem Dokument.
Weitere Informationen erhalten Sie in angehängtem Dokument.
