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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel
11.03.2021
News
Quelle: Landratsamt Mittelsachsen
Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt an Halter von gehaltenen Vögeln und Säugetieren im genannten Sperrbezirk sowie an Halter von gehaltenen Vögeln im Beobachtungsgebiet und an im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet jagende Jagdausübungsberechtigte folgende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung: