Aktuelle Meldungen
Richtlinie zur Wohnraumförderung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren
12.11.2015
News
Mit Wirkung vom 6. Oktober 2015 trat die Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum, des barrierereduzierenden Umbaus von Wohnraum und der Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren in Kraft (RL Wohnraumföderung).
Es wird die Erhöhung der Energieeffizienz sowie ein Barriere reduzierender Umbau von bestehenden Wohngebäuden und die Schaffung von selbsgenutztem Wohneigentum gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bestehendem Wohnraum, die diesen entsprechend sanieren wollen bzw. Bauherren/Erwerber von selbstgenutztem Wohnraum.
Nähere Informationen können Sie der unten stehenden Richtlinie oder auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank entnehmen.
Es wird die Erhöhung der Energieeffizienz sowie ein Barriere reduzierender Umbau von bestehenden Wohngebäuden und die Schaffung von selbsgenutztem Wohneigentum gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bestehendem Wohnraum, die diesen entsprechend sanieren wollen bzw. Bauherren/Erwerber von selbstgenutztem Wohnraum.
Nähere Informationen können Sie der unten stehenden Richtlinie oder auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank entnehmen.