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Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
27.04.2020
News
Quelle: Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Um sich und andere wirksam gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,50 Meter) an. Ergänzend dazu wird seit dem 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Bereiche vorgeschrieben. Für andere Bereiche gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Was hierbei zu beachten ist, finden Sie im Informationsblatt unter unten angeführten Link: