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Ab Samstag: Maskenpflicht in Läden

27.08.2021
News
Quelle: Landratsamt Mittelsachsen
 
 
 
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Am 26. August 2021 lag die Inzidenz in Mittelsachsen den fünften Tag in Folge über zehn. Damit treten entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung ab Samstag neue Regeln in Mittelsachsen in Kraft. Demnach gilt ab Samstag im Landkreis beispielsweise wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten und Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt. Neben der weiterhin bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr muss unter anderem auch an Bahnhöfen, Haltestellen usw. und bei der Abholung von Speisen eine medizinische Maske getragen werden. Außerdem muss der Mund-Nasen-Schutz auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Besucherinnen und Besucher getragen werden. 
Der Fragen-Antwort-Katalog wurde auf der Corona-Seite des Landkreises im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de angepasst.