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Änderung des Infektionsschutzgesetzes – neue Regelungen für Sachsen ab 24. April 2021
24.04.2021
News
Quelle: Sächsische Staatsregierung
Nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates trat das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021 in Kraft. Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte dann auch in Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen. Details zu den Regelungen finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de.