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Neue Regelung für Passbilder ab Mai 2025

17.04.2025
News
 
 
 
Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass ab 1. Mai 2025 für die Beantragung von Dokumenten, wie Pass und Personalausweis, nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden dürfen. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Lichtbilder zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
 
Wie wird das ablaufen und was muss man beachten?
Passbilder auf Papier sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Dennoch sind die Fotografen auch weiterhin Ihr Ansprechpartner, wenn es um Passbilder für Dokumente geht. Sie werden die Bilder digital an die Passbehörden übermitteln. Das angefertigte Bild wird dafür in eine gesicherte Cloud hochgeladen und Sie erhalten den Ausdruck eines sogenannten Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), den Sie zur Beantragung des Dokumentes in die Passbehörde mitbringen. Mit Hilfe dieses Codes kann die Passbehörde Ihr Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen. So wird das Lichtbild digital und medienbruchfrei – also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde – verarbeitet. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert. Welche Kosten bei den Fotografen für diesen Service erhoben werden, erfragen Sie bitte dort.
Nicht alle Fotogeschäfte bieten diese Dienstleistung an, da hierfür eine spezielle Zertifizierung benötigt wird. Welche Fotografen über eine derartige Zertifizierung verfügen, können Sie bei uns erfragen oder unter https://alfo-passbild.com einsehen.
 
Perspektivisch: Lichtbildaufnahme in der Gemeindeverwaltung
Zukünftig wird es auch in der Gemeindeverwaltung ein eigenes Lichtbildaufnahmesystem geben, sodass digitale Passbilder gleich bei der Dokumentenbeantragung vor Ort in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde angefertigt werden können. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben. Sobald das System einsatzbereit ist, werden wir darüber informieren.
 
Fragen zur Thematik beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde unter Tel. 03722 4023-18 oder per E-Mail (ewo@gemeinde-hartmannsdorf.de).