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Information über die Grundsteuerreform
31.03.2021
News
Quelle: Sächs. Staatsministerium der Finanzen
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grundlage für die Grundsteuerbescheide – die Einheitswerte – für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten.
Details zur Grundsteuerreform finden Sie unter nachfolgendem Link:
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