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Hinweis zum Umtausch von Führerscheinen

24.07.2021
News
Quelle: Landratsamt Mittelsachsen
 
 
 
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Zehntausende Autofahrer im Landkreis müssen in den nächsten Jahren ihren alten Führerschein umtauschen. Aufgrund der großen Menge erfolgt dies entsprechend der Bundesregelung gestaffelt. Wer in den Jahren von 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein (rosa oder grau) hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, hat bis zum 19. Januar 2022 dafür Zeit.
 
In den vergangenen Tagen kam es deshalb zu langen Warteschlangen vor der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln. „Wir bitten die Fahrerlaubnisinhabenden, sich an den Zeitplan zu halten und nicht schon Jahre vor dem Pflicht-Umtausch zu kommen. Aufgrund der Vielzahl müssen nicht betroffene Anträge abgewiesen werden“, heißt es aus der Fahrerlaubnisbehörde. Dadurch kann man sich auch ein paar Jahre Gültigkeit sparen. Denn beim Umtausch gibt man seinen zeitlich unbefristeten Führerschein ab und tauscht ihn gegen einen nur noch 15 Jahre gültigen Führerschein.
 
Trotz der gestaffelten Fristen ist es für alle Fahrerlaubnisbehörden eine enorme Herausforderung, neben dem Tagesgeschäft eine große Zahl von Führerscheinen umzutauschen. Die Vorgänge für den Umtausch von DDR-Führerscheinen sind äußerst aufwändig, da die Fahrerlaubnisdaten in der Regel nur dezentral als Karteikarte vorliegen und erst elektronisch erfasst oder von anderen Behörden abgefordert werden müssen, wenn beispielsweise der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden ist. Allein im Juni gab es 520 Anträge auf Umtausch. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, lange Wartezeiten in der Behörde zu vermeiden und prüfen verschiedene kurzfristige Möglichkeiten zur Entspannung der Situation“, betont der zuständige Leiter der Abteilung Verkehr und Bauen Thomas Kranz. Unter anderem soll es zusätzliche Umtauschtermine geben. Diese Verstärkungen werden in Kürze im Detail bekanntgegeben.
 
Die Bürger müssen derzeit einmal zur Antragstellung und Identitätsprüfung nach Döbeln kommen, der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Zusatzgebühr von 5,10 Euro per Direktversand von der Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden. Fünf bis sechs Wochen dauert es normalerweise, bis die neue Fahrerlaubnis zugestellt wird. Die Gebühren betragen bei reinem Umtausch 25,30 Euro, mit gleichzeitiger LKW-Verlängerung: 43,90 Euro.
     
Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch mitgebracht werden: gültiger Personalausweis oder Reisepasse, ein aktuelles biometrisches Passbild, der vorhandene Führerschein im Original und bitte wenn vorhanden die graue Altkarte VK 30 „Führerscheinantrag“ in DIN A 6 (siehe Anlage) sowie gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) der Fahrerlaubnisbehörde, die den Altführerschein ausgestellt hat - sofern also nicht im Landkreis Mittelsachsen.
 
Wird die bislang aufgrund der Pandemie noch nicht verlängerte Frist zum Umtausch nicht eingehalten, erlischt nicht die Fahrerlaubnis als Besitzstand. Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit. Bei einer Kontrolle riskiert der Fahrer ein Verwarngeld.
 
Die Fristen:
Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 1999 ausgestellt) das Ausstellungsjahr
 
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
 
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabendenTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

 
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
 

Ausstellungsjahr  
  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001          19.01.2026
2002-2004  19.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

 
*Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Rund 77.000 Papierführerscheine BRD wurden zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1998 in den Rechtsvorgängerbehörden der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen, sprich den Altlandkreisen, ausgestellt. Die Zahl der unbefristeten Kartenführerscheine, ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013, liegt bei 111.000 Stück.

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