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Die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde informiert: Einführung eines neuen Reisepasses
03.03.2017
News
Quelle: BMI
Seit dem 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Der im Jahr 2005 erstmals mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgegebene Reisepass ist zuletzt 2007 geändert worden. Auch die neue Reisepassgeneration von 2017 erfüllt die europäischen und internationalen Kriterien für elektronische Reisedokumente und ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten.
Der neue Reisepass zeichnet sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde um 1 Euro auf 60 Euro angehoben. Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 Euro.
Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen.
Der neue Reisepass zeichnet sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:
- eine flexible Passdecke
- eine Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden
- ein in die Polykarbonatkarte integriertes Fenster mit Linsenstruktur und Bild des Reisepassinhabers auf der Titelseite
- ein Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde um 1 Euro auf 60 Euro angehoben. Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 Euro.
Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen.