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Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

27.09.2024
News
Quelle: Landesdirektion Sachsen
 
 
 
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 wird Herr Schornsteinfegermeister Tom Römer zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-18 Hartmannsdorf bestellt.

Der Bezirk 14 5 22-18 Hartmannsdorf umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Limbach-Oberfrohna, der Stadt Burgstädt, der Gemeinde Hartmannsdorf sowie der Gemeinde Mühlau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. September 2031.

Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Tom Römer befindet sich: Schulstraße 35 in 09232 Hartmannsdorf.

Sie erreichen Herrn Römer unter:
Mobil:             0152 27 39 35 21
Email:           schornsteinfeger-roemer@freenet.de