Gemeinde Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
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09232 Hartmannsdorf
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Vaterschaftsanerkennung

Foto Vaterschaft
Foto: Helene Souza / pixelio.de
Als Vater eines nichtehelichen Kindes besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist. Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren worden ist.
Erst durch die Vaterschaftsanerkennung erwirbt das Kind Unterhalts-, Erb- und Rentenansprüche.



Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Sie haben die Möglichkeit, die Vaterschaft auch schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt gebührenfrei oder beim Standesamt gegen Gebühren anerkennen zu lassen. Hierfür ist das persönliche Erscheinen erforderlich (Vater des Kindes, Mutter des Kindes, ggf. gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen Müttern/Vätern).
Die Vaterschaftsanerkennung kann bis zu einem Jahr nach der Beurkundung der Erklärung widerrufen werden, wenn diese zum Beispiel aufgrund fehlender Zustimmungserklärungen noch nicht wirksam geworden ist.

Unterlagen:

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:
  • Personalausweis oder Reisepass und die eigene Geburtsurkunde
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
     
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis Familienstand: Geburtsurkunde oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • bei getrennter Erklärung: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
     
Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter minderjähriger Eltern):
  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung abgegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
     
Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.

Gebühren:

Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sowie der dazugehörigen Zustimmungserklärung der Mutter: 30,00 €
 

Ansprechpartnerin

Sabrina Winkler
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
 
 

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