Nachbeurkundung
Für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich im Ausland ereignet haben, gibt es die Möglichkeit der Nachbeurkundung. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Person deutscher Staatsangehöriger oder aber staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist. Wir geben Ihnen dazu gern auch persönlich Auskunft, wenn Sie Fragen speziell zu Ihrer Angelegenheit haben.
Ansprechpartnerin
Sabrina Winkler
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
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Öffnungszeiten
Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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