Kirchenaustritt
Austrittserklärungen aus Kirchen werden in Sachsen vom Standesamt entgegengenommen. Hierfür ist die Vorsprache im Standesamt des Wohnsitzes oder bei einem Notar unbedingt erforderlich. Der Kirchenaustritt wird mit Abgabe der Erklärung wirksam.
Unterlagen:
Gebühren:
Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- sofern vorhanden, die Taufurkunde
Gebühren:
- Kirchenaustrittserklärung: 25,00 Euro
- Bescheinigung über den Austritt: 10,00 Euro
Ansprechpartnerin
Sabrina Winkler
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
Öffnungszeiten
Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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