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Aktuelle Meldungen

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

04.12.2015
News
Quelle: Sächsische Tierseuchenkasse
 
 
 
Logo Sächsische Tierseuchenkasse
Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Dies ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.

Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2016 ist der 01.01.2016.

Die Meldebögen werden Ende Dezember 2015 an die der Sächsischen Tierseuchenkasse bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis Anfang 2016 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Sächsische Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Auf der Internetseite www.tsk-sachsen.de finden Sie neben den Kontaktdaten der Sächsischen Tierseuchenkasse weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie als gemeldeter Tierbesitzer Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.