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Aktuelle Meldungen

Die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde informiert: Einführung eines neuen Reisepasses

03.03.2017
News
Quelle: BMI
 
 
 
Seit dem 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Der im Jahr 2005 erstmals mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgegebene Reisepass ist zuletzt 2007 geändert worden. Auch die neue Reisepassgeneration von 2017 erfüllt die europäischen und internationalen Kriterien für elektronische Reisedokumente und ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten.

Der neue Reisepass zeichnet sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:
  • eine flexible Passdecke
Die bisherige Hardcover-Passdecke wird durch eine kleinere und deutlich flexiblere Passdecke ersetzt. Die Vorder- und Rückseite des Passes zeigen verschiedene Prägungen (Goldprägung und Blindprägung).
 
  • eine Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden
Die Passkarte besteht aus einem hochwertigen Polykarbonatverbund und übernimmt damit das Sicherheitskonzept des deutschen Personalausweises. Die Titelseite der Polykarbonatkarte enthält zusätzlich einen neuen, für jeden Reisepass individuell personalisierten Sicherheitsfaden, der mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers beschriftet ist.
 
  • ein in die Polykarbonatkarte integriertes Fenster mit Linsenstruktur und Bild des Reisepassinhabers auf der Titelseite
In die Passkarte ist ein durchsichtiger Bereich mit einer Linsenstruktur integriert. Die Linsenstruktur enthält personalisierte Informationen sowie auf der Titelseite das Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers.
 
  • ein Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
Die Passbuch-Innenseiten bestehen aus einem neuen, hochwertigen Sicherheitspapier mit Halbton-Wasserzeichen und weiteren Sicherheitsmerkmalen.


Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde um 1 Euro auf  60 Euro angehoben. Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 Euro.

Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen.