Beurkundung von Sterbefällen
Die Anzeige eines Sterbefalls muss spätestens am 3. Werktag beim zuständigen Standesamt mündlich durch persönliche Vorsprache oder schriftlich erfolgen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.
Schriftliche Anzeige:
Beauftragte Bestattungsinstitute dürfen schriftlich anzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet. Bei amtlichen Ermittlungen zeigt die zuständige Behörde an.
Unterlagen:
Schriftliche Anzeige:
Beauftragte Bestattungsinstitute dürfen schriftlich anzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet. Bei amtlichen Ermittlungen zeigt die zuständige Behörde an.
Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- die Geburtsurkunde bei einer ledigen verstorbenen Person
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod (dreifache Ausfertigung)
Ansprechpartnerin
Sabrina Winkler
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
Öffnungszeiten
Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
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