Gemeinde Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf
Telefon: (03722) 4023-0
Fax: (03722) 92333
 

Beurkundung von Sterbefällen

Die Anzeige eines Sterbefalls muss spätestens am 3. Werktag beim zuständigen Standesamt mündlich durch persönliche Vorsprache oder schriftlich erfolgen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.

Schriftliche Anzeige:

Beauftragte Bestattungsinstitute dürfen schriftlich anzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet. Bei amtlichen Ermittlungen zeigt die zuständige Behörde an.

Unterlagen:
  • den Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • die Geburtsurkunde bei einer ledigen verstorbenen Person
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod (dreifache Ausfertigung)
     
Mit der Anzeige sind alle zur Beurkundung erforderlichen Dokumente vorzulegen. Wir bestehen in jedem Fall auf Originalurkunden und bei ausländischen Urkunden auf eine Übersetzung, die von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gefertigt wurde.
 

Ansprechpartnerin

Sabrina Winkler
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
 
 
 

Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitag
09:00 Uhr - 11:00 Uhr