Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden)
Urkunden können nur aus den Personenstandsregistern erstellt werden, die in Hartmannsdorf geführt werden.
Sie haben die Möglichkeit, die Urkunden bei uns im Standesamt persönlich zu den Öffnungszeiten abzuholen oder Ihnen werden die Urkunden nach der schriftlichen Anforderung per Post zugeschickt. Die schriftliche Urkundenanforderung stellen Sie bitte per E-Mail an standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de oder per Post:
Standesamt Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf
Bei der schriftlichen Urkundenanforderung geben Sie bitte den Verwendungszweck (z. B. Anmeldung der Eheschließung, Ausbildung, persönliche Unterlagen, Rentenzwecke, …) an und denken Sie bitte zur Überprüfung der Identität an die Kopie Ihres Personalausweises (beidseitig).
Achtung!
Für die Beantragung von Urkunden gibt es auch zahlreiche Onlineanbieter, die aber nicht von den Standesämtern angeboten werden und mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind!
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht besitzen.
Kosten:
Die Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt.
Aufbewahrungsfristen:
Sie haben die Möglichkeit, die Urkunden bei uns im Standesamt persönlich zu den Öffnungszeiten abzuholen oder Ihnen werden die Urkunden nach der schriftlichen Anforderung per Post zugeschickt. Die schriftliche Urkundenanforderung stellen Sie bitte per E-Mail an standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de oder per Post:
Standesamt Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf
Bei der schriftlichen Urkundenanforderung geben Sie bitte den Verwendungszweck (z. B. Anmeldung der Eheschließung, Ausbildung, persönliche Unterlagen, Rentenzwecke, …) an und denken Sie bitte zur Überprüfung der Identität an die Kopie Ihres Personalausweises (beidseitig).
Achtung!
Für die Beantragung von Urkunden gibt es auch zahlreiche Onlineanbieter, die aber nicht von den Standesämtern angeboten werden und mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind!
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht besitzen.
Kosten:
Die Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt.
- Personenstandsurkunde (auch mehrsprachig), Registerauszug: 15,00 €
- jedes weitere Exemplar, welches in einem Arbeitsschritt erstellt wird: 7,00 €
- Personenstandsurkunde für Rentenzwecke: gebührenfrei
Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsregister/-urkunden: 110 Jahre
- Eheregister/-urkunden und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister/-urkunden: 30 Jahre
Ansprechpartnerin
Sabrina Winkler
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
Telefon: 03722 402317
Telefax: 03722 92333
E-Mail: standesamt@gemeinde-hartmannsdorf.de
Öffnungszeiten
Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 11:00 Uhr